Nach dem gescheiterten Senevita-Deal folgte am 8.10.2026 ein weiteres Projekt mit ähnlich schweren Mängeln. Wieder geht es um Wohnungsbau auf dem Gewerbezonen-Areal «Ufenau Park».
Das Bürgerforum fordert im öffentlichen Interesse die Einhaltung aller übergeordneten Rechtsvorgaben.
Da ab Mitte des letzten Jahrhunderts eine vorausschauende Raumplanung als dringend erforderlich erkannt wurde, schufen die Gemeinden Zonenpläne und Baureglemente. Diese wurden via Volksabstimmungen in Kraft gesetzt.
Um sicherzustellen, dass ein bestmöglicher Nutzungsmix entsteht, der alle Bedürfnisse im öffentlichen Raum ausgewogen berücksichtigt, wurden über die zonenkonforme Nutzung des Bodens gesetzliche und reglementarische Bestimmungen festgelegt. Das Bauen war somit nicht mehr allein dem Geldbeutel und Renditewunsch von Grundeigentümern und Bauherren überlassen.
Dabei wurden auch Gewerbezonen als Arbeitsgebiete definiert, die den besonderen Ansprüchen an die Verkehrsanbindung und den speziellen Bedürfnissen nach Infrastruktur (Energie, Wasser etc.) genügen sollten. Auch die höhere Belastung der Umgebung (Lärm, Staub, Schmutz, etc.) war in der raumplanerischen Gesamtschau zu berücksichtigen. Deshalb wurden Gewerbe- und Industriezonen im Zonenplan möglichst ausserhalb der Wohnzonen festgelegt.
Aus den vielen bestehenden Fabriken und Gewerbebauten mitten in den Wohngebieten wurden quasi 'Gewerbe- und Industriezonen- Inseln' mit höherem Nutzungskonflikt-Potenzial gegenüber den angrenzenden Zonen. Andererseits boten sie aber auch den Vorteil kurzer Wege zwischen Wohnen und Arbeiten.
Den Herausforderungen möglicher Konflikte begegnete man mit entsprechend strengen Nutzungsbestimmungen und auch mit der gesetzlichen Vorgabe, dass die Zonenpläne und das Baureglement periodisch (nach spätestens 15 Jahren) den aktuellen Verhältnissen anzupassen seien. Auch zu solchen Änderungen hat das Volk das letzte Wort.
Da Gewerbe-Bauten in der ganzen Schweiz immer weniger Rendite abwerfen, versuchen findige Köpfe schon seit Jahrzehnten, die strengen Überbauungsbestimmungen für Gewerbezonen zu durchbrechen, um dort vorwiegend Wohnungen zu bauen. Damit wird aber der Sinn und Zweck einer ordnenden Zonenplanung unterlaufen, und die Gleichbehandlung aller Gesuchsteller ist nicht mehr gewährleistet. Dies wird leider auch in der Gemeinde Freienbach praktiziert.
Mit dem Instrument des Gestaltungsplans ist es grösseren Grundeigentümern möglich, das Baureglement auszuhebeln und Sondernutzungsbestimmungen festzulegen, die parzellengenau den bedeutend einträglicheren Wohnungsbau zulassen. Solche Ausnahmen von der Regelbauweise müssen aber zwingend im öffentlichen Interesse liegen und umfassend begründet sein, sonst sind sie nicht bewilligungsfähig.
Stellen die Behörden für ihre Bewilligung von Gestaltungsplänen aber auf falsche Grundlagen und rechtsverletzendes Ermessen ab, sind solche Sondernutzungspläne ungültig und sie müssen aufgehoben werden.
Werden fehlerhafte Sondernutzungspläne nicht korrigiert, so lösen sie bei Überbauungs-Interessierten falsche Begehrlichkeiten aus – wie im Fall des Gestaltungsplans «Ufenau Park».
Dieser stützt sich mit seinen Sondernutzungsbestimmungen noch immer auf das schon 2012 an der Urne gescheiterte «Städtebauliche Konzept, Teilzonenplan Zentrum Pfäffikon» und die (nach massiver Steuergeldvergeudung!) im Jahre 2013 endlich beerdigte «Umfahrung Pfäffikon» ab. In diesem Gestaltungsplan werden bis heute völlig überrissene «städtische» Nutzungsmöglichkeiten beansprucht, die über keine verbindliche Rechtsgrundlage verfügen.
Auf diesem glitschigen Terrain bewegte sich schon das Bauprojekt «Senevita» für 84 Wohnungen und 75 Pflegeplätze in der Gewerbezone, das vom Verwaltungs- und auch vom Bundesgericht als klar zonenwidrig abgewiesen wurde.
Aber die Senevita AG kämpfte sogar noch darüber hinaus mit harten Bandagen und beharrte auf einer entsprechenden, (unter Ausschluss der Öffentlichkeit im Jahre 2017 geschlossenen) Leistungsvereinbarung mit dem Gemeinderat. So dauerte die Abwehr des «Senevita»-Projekts, das vom Gemeinderat und Regierungsrat zuerst bewilligt worden war, mehr als 6 Jahre – mit sehr hohen Kosten zulasten der Steuerzahler und Beschwerdeführer.
Für eine Änderung in überwiegende Wohnnutzung wäre eine Umzonung der Gewerbezone «Ufenau Park» erforderlich. Doch den Verantwortlichen ist zweifellos klar, dass das Volk kaum zustimmen würde. Es fehlen dafür die notwendigen Kapazitäten der öffentlichen Infrastruktur, ganz besonders für den Mehrverkehr auf der Churerstrasse. Der Gemeinderat vermied es deshalb bisher tunlichst, eine solche Abstimmung durchzuführen.
Nun wird jedoch erneut eine zonenwidrige Nutzung auf dem Gewerbegebiet «Ufenau Park» angestrebt – diesmal mit einem anderen, aber dennoch bereits erkennbaren Vorgehens-Trick:
Das neue Baugesuch wurde am 8. Oktober 2026 im Amtsblatt publiziert und erscheint auf den ersten Blick mehr oder weniger zonenkonform. Aus den Auflage-Unterlagen ist jedoch ersichtlich, dass schon ein zweites Gesuch zur massiven zonenwidrigen Umnutzung, (Einbau von Wohnungen in den vorgeblichen Gewerberäumen) in Vorbereitung ist. Kaum wäre das erste Gesuch bewilligt und der Rohbau im Gange, sollte offenbar schon bald ein entsprechendes Nutzungsänderungsgesuch nachgereicht werden.
Bei solchen 2-Stufen-Bewilligungsverfahren wird darauf spekuliert, dass zum zweiten Schritt kaum noch Einsprachen und Beschwerden wegen Zonenwidrigkeit erfolgen. Interventionen sind dann meistens aussichtslos, weil die Gebäude ja schon stehen.
Das Bürgerforum wehrt sich auch gegen diesen neuen Schachzug mit einer Einsprache. Die Behörden sind aufgefordert, das gültige Recht anzuwenden.