Unsere Initiative für kommunale Landschaftsschutzgebiete wird bisher nur sehr zögerlich umgesetzt. Private Bauvorhaben und Deponieplanungen bedrohen die letzten Naherholungsgebiete in Siedlungsnähe. Grundwasser/Trinkwasser und Oberflächengewässer sind gefährdet. Die Planungsprioritäten sind im langfristigen, öffentlichen Interesse dringend zu ändern.
In unserer Gemeinde gibt es nur noch wenige Freiflächen in Siedlungsnähe. Wir brauchen aber in unserem hektischen Alltag gut erreichbare natürliche Oasen und müssen ihnen Sorge tragen.
Mit seiner jahrhundertealten Rebkultur ist dieses Gebiet eine lebendige Biografie des Zusammenwirkens von Landschaft und Mensch. Die vielfältige Landschaftsstruktur mit Gewässern, ehemaligem Ried, Wäldern, Reben, extensiv genutzten Sonnenweiden, Ackerflächen, Wiesen und Obstbäumen ermöglicht einer grossen Zahl von Arten, in Kleinbiotopen ihren Lebensraum zu finden.
Das Gebiet Talweid/Tal dient auch als Wildkorridor. Es verbindet den Klosterwald Hüllerich mit den ans Dorf Pfäffikon angrenzenden Wäldern Buechwald / Löliwald / Chraftenholz. Diese drei zusammenhängenden Wälder weisen eine Gesamtfläche von über 50 ha auf. Der rund 800 m breite, verkehrsfreie Korridor ist für Reh und Rothirsch von Bedeutung. Dachs, Fuchs, Feldhase, Greif- und Wasservögel, aber auch Eule, Kauz, Specht, Elster und Rabenvögel sowie diverse nützliche Insekten, darunter Wildbienen, haben hier ihr Zuhause.
Wald, Weide, Rebland und Bachlauf bilden zudem einen für den geschützten Feuersalamander hervorragend geeigneten Lebensraum, und das Gebiet Weingarten/Joch mit seinen Hangmauern ist besonders wertvoll für die vom Aussterben bedrohte Zauneidechse.
Der Landschaftsschutz im Gebiet Talweid/Tal ist auch eine wichtige und dringliche Massnahme zum Fortbestand der im Chräbsbächli mit seinem dichten Ufergehölz lebenden Steinkrebspopulation.
Das Gebiet Tal verfügt über hervorragendes Grundwasser, und auch in trockenen Monaten führen die von der Anhöhe Meinrad-Chörnlisegg fliessenden Naturbäche Talbach, Lüsibach, Silberbach, Schwändibach und Stollenbach immer ausreichend Wasser. Lokale Quellfassungen im Tal versorgen die Anwohner mit gutem Trinkwasser.
Ein weiterer Grund für den Schutz dieser Landschaftskammer ist ihre geschichtliche Bedeutung. Es ist möglich, den alten historischen Weg, der vom Zürichsee zum Etzelpass St. Meinrad – teilweise auf alten Hohlwegen – durch dieses Gebiet verlief, wieder zu reaktivieren und als eine besondere Perle ins bestehende Wanderwegnetz zu integrieren.
Dank der im Jahre 2021 von den Stimmbürgern gutgeheissenen Landschaftsschutz-Initiative des Bürgerforums kann im Gebiet Tal – Talweid – Weingarten – Joch ein wichtiger Beitrag zur Förderung der Biodiversität und zum Kulturerhalt geleistet werden. Dieser wertvolle Natur- und Erholungsraum soll auch für spätere Generationen erhalten bleiben.
Leider wurde aber die Umsetzung des Bürgerwillens weit in die Zukunft verschoben. Das Hinauszögern der Unterschutzstellung dieser kostbaren Landschaftskammer kommt nicht von ungefähr. Unter Missachtung des Initiativ-Auftrags an die Behörden hat der Kanton in seiner Deponieplanung festgesetzt, dass im Bereich Talweid eine Deponie für rund 21.5 Millionen Kubikmeter Deponiematerial Typ A entstehen soll. Unsere Region müsse «wachsen» und immer noch «urbaner»=städtischer werden. Das führe dann halt zu höherem Deponieraumbedarf. Punkt.
Auch wenn im Tal vorgeblich nur «unverschmutzter Aushub, Typ A» abgelagert würde, sind solche Deponien von der ersten Stunde an Altlasten der Zukunft, denn weder eine glaubwürdige Sicherung der Oberflächengewässer und des Grundwassers noch eine engmaschige Kontrolle des herbeigeführten Deponiematerials ist je gewährleistet. Das Falschdeponieren ermöglicht grosse Gewinne.
Obwohl das Tal als Grundwassergebiet für die künftige Trinkwasserversorgung sehr wichtig ist, wurde die bisherige Kategorisierung als Gewässerschutzgebiet Au auf Betreiben der Deponie-Unternehmer vom kantonalen Amt für(?) Umweltschutz AfU tatsachenwidrig gestrichen und das schutzwürdige Grundwasservorkommen einfach geleugnet.
Die Landschaftsschutz-Initiative ist dringend umzusetzen, um dem Druck der Deponielobby standzuhalten, diese einmalige Landschaftskammer zu erhalten und das übergeordnete öffentliche Interesse an sauberem Trinkwasser durchzusetzen.
Im Dorf Wilen, das dem exzessiven Überbauen der Grünflächen ebenfalls stark ausgesetzt ist, gibt es nur noch kleine Restbestände an natürlichen Freiräumen in Siedlungsnähe. Dazu gehört das Eulentäli.
Das Bürgerforum verlangte vom Gemeinderat in seiner Einsprache vom 27. Juni 2022 (zur Teilrevision der Nutzungsplanung und Ausscheidung von Gewässerräumen) unter anderem, das Eulentäli mit seiner intakten Umgebung am Eulenbach müsse schnellstmöglich in den Katalog der schützenswerten Landschaften der Gemeinde aufgenommen werden:
«Es sei das Eulentäli entlang des Eulenwegs und Eulenbachs (Sarenbachs) von der Fällmisstrasse Wilen bis zur Waldeggstrasse in Freienbach (...) als Bestandteil der noch verbliebenen, intakten und schutzwürdigen Landschaftsschutzgebiete der Gemeinde Freienbach auszuscheiden. Hierzu seien die entsprechenden Schutzbestimmungen unverzüglich – d.h. zuhanden der aktuellen Etappe der Teilzonenplanrevision – zu erarbeiten und in dieser auszuweisen.
Generell sei der Schutz-Perimeter für diese Landschaften weitestmöglich zu fassen und die wechselseitigen Abhängigkeiten und Chancen seien für das umgebende Gebiet in einer Landschaftsschutz-Gesamtschau zu definieren.
Die Schutzperimeter seien mit allen spezifischen Anforderungen als untrennbare Bestandteile in die hängige Teilnutzungsplanung zu integrieren.»
Der Gemeinderat wies diese Forderung pauschal ab und auch der Regierungsrat stiess ins gleiche Horn. Doch der bessere Schutz dieses kostbaren Landschaftsbestandteils ist dringend. Im Rahmen der überfälligen Gesamtrevision unserer Zonenplanung ist auch diese Ausscheidung zu definieren.
Vor rund zwei Jahren beschloss der Regierungsrat, ein Vorprojekt für einen «Tunnel im Tagbau» als Autobahnzubringer ‚Halten‘ ausarbeiten zu lassen. Inzwischen wird in Aussicht gestellt, «im Idealfall» werde etwa ab 2031/32 mit den rund fünf Jahre dauernden Bauarbeiten begonnen. Dank einem Tunnel könne die Durchtrennung der Kulturlandschaft Halten durch eine stark befahrene Strasse vermieden werden, diese Variante sei landschaftsschonender, aber auch teurer.
In einer Medienmitteilung vom 18. März 2025 wurde bekanntgegeben, der Kostenrahmen liege bei 189 Millionen, finanziert aus einer «Spezialfinanzierung Strassenwesen, die derzeit einen Bestand von 287 Millionen» aufweise. Im Mai 2025 werde der Kantonsrat darüber befinden – je nach Stimmenverhältnis könnte es auch noch zu einer Volksabstimmung kommen.
Eine erfreuliche Weichenstellung zugunsten des Naherholungsgebietes Halten!
Bedenklich ist aber, dass das erste Vorprojekt offensichtliche Erschliessungsräume für künftige Baubereiche vorsah. Nun sind wir gespannt, ob das Tunnel-Vorprojekt ebenfalls solche ‚Vorbereitungen‘ für spätere Einzonungen enthält. Glücklicherweise haben bei Neueinzonungen immer noch die Stimmbürger das letzte Wort.
Auch die kantonale Wanderwegnetz-Karte lässt das grosse Bedürfnis der Einwohner nach Erholung in dieser schönen Landschaft erkennen. Die 2023 aktualisierte Karte weist die Verbindung Eulenquartier – Freienbach über den Eulenhof als offizielle Teilstrecke aus.
Aber dem Gebiet ‚Halten‘ in der Landwirtschaftszone droht eine häppchenweise Spekulations-Attacke. Teile des günstigen Landwirtschaftslandes haben bereits den Eigentümer gewechselt, und Begehrlichkeiten zur Einzonung sind deutlich erkennbar.
Der jüngste Coup: Bereits wurde von einem solchen neuen Landeigentümer die Streichung eines besonders leicht begehbaren Wegabschnitts aus dem kantonalen Wanderwegnetz gefordert.
Dies geschah wenige Tage, nachdem der Gemeinderat das aktualisierte kantonale Wegnetz gutgeheissen hatte.
Das Bürgerforum erhob Einsprache gegen diese Aufhebungsforderung. Das Verfahren ist noch hängig.