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Steinfabrikareal

mehr öffentlicher Raum am See


Eine private Überbauung kann auf dem Gelände der ehemaligen Steinfabrik unmöglich rentieren (Anforderungen des Gewässer- und Naturschutzes, fehlende Erschliessung, Altlasten, etc.). Und es ist dringend mehr öffentlicher Raum am See zu schaffen. Wenn die Gemeinde das Areal für ein Naherholungsgebiet erwirbt, entstehen klare Verhältnisse und langfristige Vorteile für alle.

Die Geschichte der Umzonungs-Initiative

Seit der Steinfabrik-Initiativabstimmung vom November 2006, an der die Stimmbürger dem Gemeinderat den Auftrag erteilt hatten, eine Umzonung in ein öffentliches Naherholungsgebiet auszuarbeiten – und zur Abstimmung vorzulegen – ist das Steinfabrikareal nie zur Ruhe gekommen.

Es folgte ein Murks dem anderen:

  • Der Gemeinderat zimmerte zwei Abstimmungsvorlagen mit minimaler Erweiterung des öffentlichen Raumes, aber enormen Entschädigungszahlungen und weiterhin riesigen Überbauungs-Ausmassen.
  • Bis und mit Bundesgericht entschieden alle Beschwerdeinstanzen, dieser Mix sei durchaus «die Umsetzung des Bürgerwillens». Der Gemeinderat verfüge über entsprechende Interpretationsspielräume, basta.
  • Letztlich gab es zur ersten Vorlage gar keine Abstimmung und zur zweiten Umzonungsvorlage musste das Bürgerforum ein NEIN empfehlen. Witzigerweise waren sich die Initianten und die Eigentümerin (Korporation Pfäffikon) bei dieser Empfehlung einig, aber aus entgegengesetzten Gründen: Die Vorlage war wieder völlig unbrauchbar, und sie wurde entsprechend wuchtig abgelehnt.
  • Das Initiativbegehren war damit vermeintlich vom Tisch, nicht aber die reale Notwendigkeit einer Renaturierung und öffentlichen Nutzung dieses Juwels am See. Eine Rendite-Überbauung an dieser Lage wäre eine Faust aufs Auge.

Was danach geschah

Im Laufe der Zeit zeigten sich die wahren Gründe, warum dennoch bis heute keine Überbauung gemäss Baureglement Anhang B, «Nutzungskonzept Areal Steinfabrik, Zonenbestimmungen», erfolgen konnte:

  • Für die riesigen Überbauungs-Ausmasse fehlt eine genügende Erschliessung via Unterdorfstrasse. Es ist unrealistisch, zu meinen, man könne den Steuerzahlern einfach alle Infrastrukturkosten überbinden, um an dieser heiklen Lage überhaupt private Gewinne zu erzielen. So scheiterte denn auch die Pseudoplanung einer «Umfahrung Pfäffikon» kläglich. Damit wollte man der Öffentlichkeit vorgaukeln, der extrem schwierige, teure Ausbau der Bahn-Unterführung ins Unterdorf werde einmal zum Bestandteil der «Westspange» eines Kantonsstrassen-Tunnels neben dem Bahngleis. Das von Anfang an als Bluff konstruierte «Umfahrungs»-Phantom wurde denn auch nach mehr als einem Jahrzehnt kostenintensiver Planung beerdigt.
  • Es befinden sich problematische Altlasten im Untergrund des ehemaligen Industriebetriebs.
  • Der Gewässerraum ist noch immer nicht – wie vom übergeordneten Recht vorgegeben – rechtskräftig ausgeschieden.
  • Der Baugrund (Seekreide) im Überschwemmungsgebiet ist maximal ungünstig für Untergeschossbauten und schwere Belastungen.
  • Die Lage (unmittelbar beim geschützten BLN-Gebiet ‚Frauenwinkel‘ und beim geschützten Ortsbild des Unterdorfs Pfäffikon) schränkt die Überbaubarkeit stark ein.
  • Investoren würden bei einer Überbauung in jedem Fall ein Minusgeschäft machen, weil auch mehrere Auflagen im Baureglement die Rendite reduzieren.
  • Für eine Baureglements-Änderung «zur Verbesserung der Überbauungsbedingungen» wäre ein JA der Stimmbürger erforderlich. Dafür fehlt aber das öffentliche Interesse.

Viel heisse Luft

Es überrascht deshalb nicht, dass 2021 (d.h. 15 Jahre nach der Grundsatz-Abstimmung zur Steinfabrik-Initiative) ein Deal für eine exklusive Klinik für Superreiche aus aller Welt – mit bis zu 50 Suiten – scheiterte.

«Bis zu 350 Millionen Investitionssumme» wurde für das Klinikprojekt «The Swiss Castle» in Aussicht gestellt. Die Finanzierung hätte aus dem kasachischen Korruptionssumpf erfolgen sollen. Doch es gab Streit zwischen der Tochter des Präsidenten von Kasachstan, Aliya Nasarbajewa, und dem Initianten, einem Zürcher Kardiologen, der in Geldnöte kam, seine Villa am 'Züriberg' in Brand steckte und daraufhin Suizid beging. Um die angebliche Geldgeberin wurde es danach still.

Ebenso wenig erstaunt, dass Pläne für eine ‚Kanti‘ auf dem Steinfabrikareal im Jahre 2020 (Investitionsvolumen mindestens 200 Millionen) nach einem kurzen Strohfeuer fallengelassen wurden.

Auch die neuen Eigentümer (Hafenareal Pfäffikon SZ AG) mit ihren geheimgehaltenen Financiers können keine grossen Brötchen backen. Ihre Motivation zum Verbetonieren des Areals scheint an den vielen altbekannten Stolpersteinen zusehends zu zerbröseln. Die Umsetzung einer Überbauung ist immer noch in weiter Ferne. Zur Festlegung des Gewässerraums beim Steinfabrikareal kursiert z.B. die Jahreszahl 2041, da man die ‚Stunde der Wahrheit‘ offenbar fürchtet. Somit stehen die Sterne für ein öffentliches Naherholungsgebiet nach wie vor gut.

Aktueller Stand

Die eidgenössische Natur- und Heimatschutzkommission ENHK hatte in ihrem verbindlichen Gutachten vom 7.9.2017 die Verlegung der baulichen Nutzung an einen anderen Standort und das Anlegen von Gewässer- und Feuchtbiotopen im Bereich der Hafenzone (Steinfabrikareal) verlangt.

Doch bei der hängigen Teilzonenplan-Revision führte der Gemeinderat die erforderlichen Interessenabwägungen zur Gewässerraum-Festlegung und -Renaturierung nicht durch. Damit provozierte er ein erneutes Beschwerdeverfahren. Trotz Aufforderung durch den Regierungsrat wollte der Gemeinderat das Versäumnis ’ums Guggers Gwalt’ nicht beheben.

Das Verwaltungsgericht entschied Ende März 2025 im Sinne des Bürgerforums. Es verlangt vom Gemeinderat eine Neubeurteilung und Neufestlegung des Gewässerraums – damit ist aber auch die Forderung der Initiative von 2006 wieder auf dem Tisch. Wir bleiben dran

Wir bleiben dran!

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