Eine private Überbauung kann auf dem Gelände der ehemaligen
Steinfabrik unmöglich rentieren (Anforderungen des Gewässer-
und Naturschutzes, fehlende Erschliessung, Altlasten, etc.). Und es
ist dringend mehr öffentlicher Raum am See zu schaffen. Wenn die
Gemeinde das Areal für ein Naherholungsgebiet erwirbt, entstehen
klare Verhältnisse und langfristige Vorteile für alle.
Seit der Steinfabrik-Initiativabstimmung vom November 2006, an der die Stimmbürger dem Gemeinderat den Auftrag erteilt hatten, eine Umzonung in ein öffentliches Naherholungsgebiet auszuarbeiten – und zur Abstimmung vorzulegen – ist das Steinfabrikareal nie zur Ruhe gekommen.
Es folgte ein Murks dem anderen:
Im Laufe der Zeit zeigten sich die wahren Gründe, warum dennoch bis heute keine Überbauung gemäss Baureglement Anhang B, «Nutzungskonzept Areal Steinfabrik, Zonenbestimmungen», erfolgen konnte:
Es überrascht deshalb nicht, dass 2021 (d.h. 15 Jahre nach der Grundsatz-Abstimmung zur Steinfabrik-Initiative) ein Deal für eine exklusive Klinik für Superreiche aus aller Welt – mit bis zu 50 Suiten – scheiterte.
«Bis zu 350 Millionen Investitionssumme» wurde für das Klinikprojekt «The Swiss Castle» in Aussicht gestellt. Die Finanzierung hätte aus dem kasachischen Korruptionssumpf erfolgen sollen. Doch es gab Streit zwischen der Tochter des Präsidenten von Kasachstan, Aliya Nasarbajewa, und dem Initianten, einem Zürcher Kardiologen, der in Geldnöte kam, seine Villa am 'Züriberg' in Brand steckte und daraufhin Suizid beging. Um die angebliche Geldgeberin wurde es danach still.
Ebenso wenig erstaunt, dass Pläne für eine ‚Kanti‘ auf dem Steinfabrikareal im Jahre 2020 (Investitionsvolumen mindestens 200 Millionen) nach einem kurzen Strohfeuer fallengelassen wurden.
Auch die neuen Eigentümer (Hafenareal Pfäffikon SZ AG) mit ihren geheimgehaltenen Financiers können keine grossen Brötchen backen. Ihre Motivation zum Verbetonieren des Areals scheint an den vielen altbekannten Stolpersteinen zusehends zu zerbröseln. Die Umsetzung einer Überbauung ist immer noch in weiter Ferne. Zur Festlegung des Gewässerraums beim Steinfabrikareal kursiert z.B. die Jahreszahl 2041, da man die ‚Stunde der Wahrheit‘ offenbar fürchtet. Somit stehen die Sterne für ein öffentliches Naherholungsgebiet nach wie vor gut.
Die eidgenössische Natur- und Heimatschutzkommission ENHK hatte in ihrem verbindlichen Gutachten vom 7.9.2017 die Verlegung der baulichen Nutzung an einen anderen Standort und das Anlegen von Gewässer- und Feuchtbiotopen im Bereich der Hafenzone (Steinfabrikareal) verlangt.
Doch bei der hängigen Teilzonenplan-Revision führte der Gemeinderat die erforderlichen Interessenabwägungen zur Gewässerraum-Festlegung und -Renaturierung nicht durch. Damit provozierte er ein erneutes Beschwerdeverfahren. Trotz Aufforderung durch den Regierungsrat wollte der Gemeinderat das Versäumnis ’ums Guggers Gwalt’ nicht beheben.
Das Verwaltungsgericht entschied Ende März 2025 im Sinne des Bürgerforums. Es verlangt vom Gemeinderat eine Neubeurteilung und Neufestlegung des Gewässerraums – damit ist aber auch die Forderung der Initiative von 2006 wieder auf dem Tisch. Wir bleiben dran
Wir bleiben dran!