Am 30. November 2025 wurde diese Initiative des Bürgerforums – laut veröffentlichtem Abstimmungsresultat – nur von knapp einem Viertel der Stimmenden gutgeheissen. Damit wurde die Chance verpasst, die Bautätigkeit zeitnah und wirkungsvoll auf ein vernünftigeres Mass zu reduzieren. Das Prinzip Bombe wuchert weiter: Ungebremstes Wachstum im begrenzten Raum. Aber die öffentliche Diskussion über eine verträgliche bauliche Entwicklung ist eröffnet.
Mit fünf zusammenhängenden Änderungen des Freienbacher Baureglements wäre eine massvollere Siedlungsentwicklung ermöglicht worden. Emissionen und Deponiebedarf hätten zeitnah reduziert werden können und die öffentliche Lebensqualität hätte sich spürbar verbessert. Das Aushebeln der Raumplanung mittels Sonderbau-Vorschriften bei XXL-Projekten wäre weniger attraktiv geworden.
Die negativen Folgen des Baubooms in der Gemeinde Freienbach belasten die öffentliche und private Lebensqualität zunehmend.
Mehrere Bestimmungen des Baureglements lassen nämlich zu, dass die ursprünglich zum Schutz der Bewohner und der öffentlichen Interessen entwickelten Rechtsvorgaben umgangen werden können. Besonders stossend sind die Ausnahmebewilligungen im Rahmen von Gestaltungsplan-Sonderbauvorschriften zur Gewinnmaximierung. Diese führen zu Ausnahmerechten, die den bestehenden Gesetzen und Reglementen völlig widersprechen. Das vorgebliche Ziel, mit den Ausnahmebewilligungen «bessere Lösungen» im öffentlichen Interesse zu erreichen, wird konstant NICHT erfüllt.
Damit hat die kommunale Raumplanung aber ihre Glaubwürdigkeit als Ordnungsinstrument eingebüsst. Während die Bestimmungen des Baureglements bei ‘kleinen Fischen’ oftmals mit überspitztem Formalismus angewandt werden, kommen ‘grosse’ Fische’ in den Genuss extremer Sonderrechte, was sie zur Mass- und Verantwortungslosigkeit geradezu ermuntert.
Je mehr Gelder aus anonymen Quellen im Spiel sind, umso liebloser werden unsere fünf Dörfer verunstaltet und zubetoniert. Die optische Verrohung in den ‘verdichteten’ Dörfern, der Verlust an Identität und Attraktivität im öffentlichen Raum, immer weniger Grün im Siedlungsgebiet, wachsendes Verkehrschaos und ins Unermessliche steigende Preise sind leider Fakt. Die Spekulation wuchert zulasten der örtlichen Bevölkerung und viele Junge müssen wegziehen, weil sie sich die Mieten nicht mehr leisten können.
Mit der Gutheissung der vom Bürgerforum vorgeschlagenen Änderungen des Baureglements hätten diese Auswüchse abgebremst werden können und innert Kürze wäre eine Trend-Umkehr bewirkt worden: Eine Wurzelbehandlung mit Dominoeffekt, eine spürbare Aufwertung des privaten und öffentlichen Raumes und mehr Rechtsgleichheit, denn der Gemeinderat hätte verbindlichere und stabilere Leitplanken für seine Bewilligungspraxis bekommen.
Der Zeitpunkt war günstig. Die Gesamtrevision der Nutzungsplanung ist immer noch in Arbeit und so hätten die gewünschten Baureglements-Anpassungen mit kleinstem Aufwand – aber grösster Wirkung – vorgenommen werden können.
Änderungsvorschläge:
Diese neue Vorschrift wäre der grösste Hebel der Stimmbürger gegen überrissene Bauvolumen: Verbliebe der unverschmutzte Aushub – wie früher üblich - inskünftig wieder auf der Bauparzelle selbst, würde das exzessive Abgraben/Maulwurfsbauen für Untergeschosse verschwinden. Das mögliche Bauvolumen pro Grundfläche hätte sich verringert, weil man die Mauern nicht mehr direkt an die Grundstücksgrenzen und Strassen stellen könnte. Neben den Häusern wären wieder kostbare, besonnte Freiräume entstanden.
Ohne aufwändige Untergeschosse würde das Bauen bedeutend günstiger, was auch die Mietpreise spürbar verbilligen würde. Hätte man inskünftig das saubere Aushubmaterial nicht mehr einfach wegkarren können, sondern auf dem Baugrundstück zur Terraingestaltung verwenden müssen, würden die Strassen nicht mehr mit Tausenden von Deponiefahrten belastet, und der Bedarf an immer neuen Deponiestandorten ginge stark zurück.
Dadurch hätten auch die Lärm- und Staub-Emissionen und Unfallgefahren merklich vermindert werden können.
Die Argumente im Detail: Bf-info 2024, S. 17 - 19
Wie in den Kernzonen sollten auch in Zentrumszonen nachgewiesene Parkplatznutzungs-Berechtigungen ausserhalb des Baugrundstücks anerkannt werden.
Die Argumente im Detail: Bf-info 2024, S. 21
Die Pluralinitiative «Bauboom – genug ist genug» wurde am 14. November 2024 mit 308 gültigen Unterschriften beim Gemeinderat eingereicht. Gemäss den Paragrafen 9-14 des Gemeindeorganisationsgesetzes (GOG) hatte er innerhalb von drei Monaten über die Gültigkeit Beschluss zu fassen und diesen zu veröffentlichen.
Die Gültigerklärung erfolgte am 23. Januar 2025.
Da dieser Beschluss unangefochten blieb, wurde die Initiative innert sechs Monaten nach Rechtskraft des Beschlusses der Gemeindeversammlung zur Beratung vorgelegt. Diese fand am Donnerstag, 7. August 2025 statt.
Die Urnenabstimmung wurde auf den 30. November festgesetzt.