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Pluralinitiative

Bauboom – genug ist genug


Am 30. November 2025 wurde diese Initiative des Bürgerforums – laut veröffentlichtem Abstimmungsresultat – nur von knapp einem Viertel der Stimmenden gutgeheissen. Damit wurde die Chance verpasst, die Bautätigkeit zeitnah und wirkungsvoll auf ein vernünftigeres Mass zu reduzieren. Das Prinzip Bombe wuchert weiter: Ungebremstes Wachstum im begrenzten Raum. Aber die öffentliche Diskussion über eine verträgliche bauliche Entwicklung ist eröffnet.

Der Initiativ-Ansatz

Mit fünf zusammenhängenden Änderungen des Freienbacher Baureglements wäre eine massvollere Siedlungsentwicklung ermöglicht worden. Emissionen und Deponiebedarf hätten zeitnah reduziert werden können und die öffentliche Lebensqualität hätte sich spürbar verbessert. Das Aushebeln der Raumplanung mittels Sonderbau-Vorschriften bei XXL-Projekten wäre weniger attraktiv geworden.

Grundsätzliche Überlegungen

Die negativen Folgen des Baubooms in der Ge­meinde Freienbach belasten die öffent­liche und private Lebensqualität zuneh­mend.

Mehrere Bestimmungen des Bauregle­ments lassen nämlich zu, dass die ursprüng­lich zum Schutz der Bewohner und der öffentlichen Interessen entwickelten Rechtsvorgaben umgangen werden können. Besonders stossend sind die Ausnah­mebewilligungen im Rahmen von Ge­staltungsplan-Sonderbauvorschriften zur Gewinnmaximierung. Diese führen zu Ausnahmerechten, die den bestehenden Gesetzen und Reglementen völlig widersprechen. Das vorgebliche Ziel, mit den Ausnahmebewilligungen «bessere Lösungen» im öffentlichen Interesse zu erreichen, wird konstant NICHT erfüllt.

Damit hat die kommunale Raum­planung aber ihre Glaubwürdigkeit als Ordnungsinstrument eingebüsst. Während die Bestimmungen des Baureglements bei ‘kleinen Fischen’ oftmals mit überspitz­tem Formalismus angewandt werden, kommen ‘grosse’ Fische’ in den Genuss extremer Sonderrechte, was sie zur Mass- und Verantwortungslosigkeit ge­radezu ermuntert.

Je mehr Gelder aus anonymen Quellen im Spiel sind, umso liebloser werden unsere fünf Dörfer verunstaltet und zubetoniert. Die optische Verrohung in den ‘verdichteten’ Dörfern, der Verlust an Identität und Attraktivität im öffentli­chen Raum, immer weniger Grün im Siedlungsgebiet, wachsendes Ver­kehrschaos und ins Unermessliche steigende Preise sind leider Fakt. Die Spekulation wuchert zulasten der örtlichen Bevölkerung und viele Junge müssen wegziehen, weil sie sich die Mieten nicht mehr leisten können.

Trend-Umkehr

Mit der Gutheissung der vom Bürgerforum vorgeschlagenen Änderungen des Baureglements hätten diese Auswüchse abgebremst werden können und innert Kürze wäre eine Trend-Umkehr bewirkt worden: Eine Wurzelbehandlung mit Dominoeffekt, eine spürbare Aufwertung des privaten und öffentlichen Raumes und mehr Rechtsgleichheit, denn der Ge­meinderat hätte verbindlichere und stabilere Leitplanken für seine Bewilligungspraxis bekommen.

Der Zeitpunkt war günstig. Die Gesamtrevision der Nutzungs­planung ist immer noch in Arbeit und so hätten die gewünschten Baureglements-Anpassungen mit kleinstem Aufwand – aber grösster Wirkung – vorgenommen werden können.

Die Pluralinitiative (in der Form eines ausgearbeiteten Entwurfs gemäss § 9ff. GOG, SRSZ 152.100) umfasste insgesamt fünf zusammenhängende Änderungen des kommunalen Baureglements.

Änderungsvorschläge:

  1. Berechnung der Parkplätze
    Teilweise Streichung von Art. 19 Abs. 2 a und vollständige Streichung von Art. 19 Abs. 3 BauR
  2. Aufgrund der bestehenden Vorschrift müssen viele Parkplätze erstellt werden, die es gar nicht braucht. Deshalb: Mehr Freiheit bei der Parkplatzzahl. Garagenvorplätze sollten auch als Parkplätze gezählt werden dürfen. Mehr Grün statt Grau!
    Die Argumente im Detail: Bf-info 2024, S. 14 und 15

  3. Erholungsflächen
    Streichung bisheriger Abs. 2 von Art. 22, Ersatz von Art. 22 Abs. 2 BauR
  4. Bisher ist es möglich, sich aus der Pflicht zur Erstellung der erforderlichen Spiel- und Erholungsflächen freizukaufen – mit einer einmaligen Ersatzabgabe von nur gerade Fr. 250.- pro Quadratmeter (indexiert). Dies soll nicht mehr erlaubt sein, auch nicht auf Gestaltungsplan-Arealen.
    Die Argumente im Detail: Bf-info 2024, S. 16

  5. Terraingestaltung
    Ergänzung von Art. 32 Abs. 4 BauR mit neuem erstem Satz
    «Sämtliches unverschmutzte Aushubmaterial muss auf der Bauparzelle verbleiben und zur Terraingestaltung verwendet werden»
    .
  6. Diese neue Vorschrift wäre der grösste Hebel der Stimmbürger gegen überrissene Bauvolumen: Verbliebe der unverschmutzte Aushub – wie früher üblich - inskünftig wieder auf der Bauparzelle selbst, würde das exzessive Abgraben/Maulwurfsbauen für Untergeschosse verschwinden. Das mögliche Bauvolumen pro Grundfläche hätte sich verringert, weil man die Mauern nicht mehr direkt an die Grundstücksgrenzen und Strassen stellen könnte. Neben den Häusern wären wieder kostbare, besonnte Freiräume entstanden.

    Ohne aufwändige Untergeschosse würde das Bauen bedeutend günstiger, was auch die Mietpreise spürbar verbilligen würde. Hätte man inskünftig das saubere Aushubmaterial nicht mehr einfach wegkarren können, sondern auf dem Baugrundstück zur Terraingestaltung verwenden müssen, würden die Strassen nicht mehr mit Tausenden von Deponiefahrten belastet, und der Bedarf an immer neuen Deponiestandorten ginge stark zurück.

    Dadurch hätten auch die Lärm- und Staub-Emissionen und Unfallgefahren merklich vermindert werden können.
    Die Argumente im Detail: Bf-info 2024, S. 17 - 19

  7. Kernzone K
    Ergänzung von Art. 34 mit einem neuen Abs. 9 BauR
  8. Nachgewiesene Parkplatznutzungs-Berechtigungen ausserhalb des Baugrundstücks hätten in Kernzonen anerkannt werden sollen.
    Die Argumente im Detail: Bf-info 2024, S. 20

  9. Zentrumszone Z
    Streichung bisheriger Abs. 4 von Art. 35, Ersatz durch neuen Abs. 4 BauR
  10. Die Pflicht, die Hälfte der vorgeschriebenen Zentrumszonen-Parkplätze müsse im Untergeschoss angeordnet werden, wäre gestrichen worden. Auch hier: Mehr Freiheit bei der Parkplatzplanung!

    Wie in den Kernzonen sollten auch in Zentrumszonen nachgewiesene Parkplatznutzungs-Berechtigungen ausserhalb des Baugrundstücks anerkannt werden.
    Die Argumente im Detail: Bf-info 2024, S. 21

Verfahrensablauf

Die Pluralinitiative «Bauboom – genug ist genug» wurde am 14. November 2024 mit 308 gültigen Unterschriften beim Gemeinderat eingereicht. Gemäss den Paragrafen 9-14 des Gemeindeorganisationsgesetzes (GOG) hatte er innerhalb von drei Monaten über die Gültigkeit Beschluss zu fassen und diesen zu veröffentlichen.

Die Gültigerklärung erfolgte am 23. Januar 2025.

Da dieser Beschluss unangefochten blieb, wurde die Initiative innert sechs Monaten nach Rechtskraft des Beschlusses der Gemeindeversammlung zur Beratung vorgelegt. Diese fand am Donnerstag, 7. August 2025 statt.

Die Urnenabstimmung wurde auf den 30. November festgesetzt.

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