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Pluralinitiative

Bauboom – genug ist genug


Fünf zusammenhängende Änderungen des Freienbacher Baureglements ermöglichen eine massvollere Siedlungsentwicklung. Emissionen und Deponiebedarf werden reduziert und die öffentliche Lebensqualität verbessert sich. Das Aushebeln der Raumplanung mittels Sonderbau-Vorschriften bei XXL-Projekten wird weniger attraktiv.

Grundsätzliche Überlegungen

Die negativen Folgen des Baubooms in der Gemeinde Freienbach belasten die öffentliche und private Lebensqualität zunehmend.

Mehrere Bestimmungen des Baureglements lassen nämlich zu, dass die ursprünglich zum Schutz der Bewohner und der öffentlichen Interessen entwickelten Rechtsvorgaben umgangen werden können. Besonders stossend sind die Ausnahmebewilligungen im Rahmen von Gestaltungsplan-Sonderbauvorschriften zur Gewinnmaximierung. Diese führen zu Ausnahmerechten, die den bestehenden Gesetzen und Reglementen völlig widersprechen. Das vorgebliche Ziel, mit den Ausnahmebewilligungen «bessere Lösungen» im öffentlichen Interesse zu erreichen, wird konstant NICHT erfüllt.

Damit hat die kommunale Raumplanung aber ihre Glaubwürdigkeit als Ordnungsinstrument eingebüsst. Während die Bestimmungen des Baureglements bei ‘kleinen Fischen’ oftmals mit überspitztem Formalismus angewandt werden, kommen ‘grosse’ Fische’ in den Genuss extremer Sonderrechte, was sie zur Mass- und Verantwortungslosigkeit geradezu ermuntert.

Je mehr Gelder aus anonymen Quellen im Spiel sind, umso liebloser werden unsere fünf Dörfer verunstaltet und zubetoniert. Die optische Verrohung, der Verlust an Identität und Attraktivität im öffentlichen Raum, immer weniger Grün im Siedlungsgebiet und wachsendes Verkehrschaos sind leider Fakt.

Trend-Umkehr

Mit der Gutheissung der vom Bürgerforum vorgeschlagenen Änderungen des Baureglements können die Stimmbürger der Gemeinde Freienbach diese Auswüchse abbremsen und innert Kürze eine Trend-Umkehr bewirken.

Die Änderungen des Baureglements sind eine Wurzelbehandlung mit Dominoeffekt. Insgesamt entsteht dadurch eine spürbare Aufwertung des privaten und öffentlichen Raumes und mehr Rechtsgleichheit, denn der Gemeinderat bekommt verbindlichere und stabilere Leitplanken für seine Bewilligungspraxis.

Der Zeitpunkt ist günstig. Die Gesamtrevision der Nutzungsplanung ist immer noch in Arbeit, und so können die gewünschten Baureglements-Anpassungen mit kleinstem Aufwand – aber grösster Wirkung – vorgenommen werden.

Die Pluralinitiative (in der Form eines ausgearbeiteten Entwurfs gemäss § 9ff. GOG, SRSZ 152.100) umfasst insgesamt fünf zusammenhängende Änderungen des kommunalen Baureglements.

Die fünf Änderungen des Baureglements greifen eng ineinander:

Geändert werden sollen:

  1. Berechnung der Parkplätze
    Teilweise Streichung von Art. 19 Abs. 2 a und vollständige Streichung von Art. 19 Abs. 3 BauR
  2. Aufgrund der bestehenden Vorschrift müssen viele Parkplätze erstellt werden, die es gar nicht braucht. Deshalb: Mehr Freiheit bei der Parkplatzzahl. Garagenvorplätze sollen auch als Parkplätze gezählt werden dürfen. Mehr Grün statt Grau!

  3. Erholungsflächen
    Streichung bisheriger Abs. 2 von Art. 22, Ersatz von Art. 22 Abs. 2 BauR
  4. Bisher ist es möglich, sich aus der Pflicht zur Erstellung der erforderlichen Spiel- und Erholungsflächen freizukaufen – mit einer einmaligen Ersatzabgabe von nur gerade Fr. 250.- pro Quadratmeter (indexiert). Dies soll nicht mehr erlaubt sein, auch nicht auf Gestaltungsplan-Arealen.

  5. Terraingestaltung
    Ergänzung von Art. 32 Abs. 4 BauR mit neuem erstem Satz «Sämtliches unverschmutzte Aushubmaterial muss auf der Bauparzelle verbleiben und zur Terraingestaltung verwendet werden».
  6. Diese neue Vorschrift ist der grösste Hebel der Stimmbürger gegen überrissene Bauvolumen: Verbleibt der unverschmutzte Aushub – wie früher üblich - inskünftig wie- der auf der Bauparzelle selbst, verschwindet das exzessive Abgraben/Maulwurfsbauen für Untergeschosse. Das mögliche Bauvolumen pro Grundfläche verringert sich, weil man die Mauern nicht mehr direkt an die Grundstücksgrenzen und Strassen stellen kann. Neben den Häusern entstehen wieder kostbare, besonnte Freiräume.

    Ohne aufwändige Untergeschosse wird das Bauen bedeutend günstiger, was auch die Mietpreise verbilligt. Wenn man inskünftig das saubere Aushubmaterial nicht mehr einfach wegkarren kann, sondern auf dem Baugrundstück zur Terraingestaltung verwenden muss, werden die Strassen nicht mehr mit Tausenden von Deponiefahrten belastet, und der Bedarf an immer neuen Deponiestandorten geht stark zurück.

    Dadurch vermindern sich auch die Lärm- und Staub-Emissionen und Unfallgefahren merklich.

  7. Kernzone K
    Ergänzung von Art. 34 mit einem neuen Abs. 9 BauR
  8. Nachgewiesene Parkplatznutzungs-Berechtigungen ausserhalb des Baugrundstücks sollen in Kernzonen anerkannt werden.

  9. Zentrumszone Z
    Streichung bisheriger Abs. 4 von Art. 35, Ersatz durch neuen Abs. 4 BauR
  10. Die Pflicht, die Hälfte der vorgeschriebenen Zentrumszonen-Parkplätze müsse im Untergeschoss angeordnet werden, ist zu streichen. Auch hier: Mehr Freiheit bei der Parkplatzplanung!
    Wie in den Kernzonen sollen auch in Zentrumszonen nachgewiesene Parkplatznutzungs-Berechtigungen ausserhalb des Baugrundstücks anerkannt werden.

Verfahrensablauf

Die Pluralinitiative «Bauboom – genug ist genug» wurde am 14. November 2024 mit 308 gültigen Unterschriften beim Gemeinderat eingereicht. Gemäss den Paragrafen 9-14 des Gemeindeorganisationsgesetzes (GOG) hatte er innerhalb von drei Monaten über die Gültigkeit Beschluss zu fassen und diesen zu veröffentlichen.

Die Gültigerklärung erfolgte am 23. Januar 2025.

Da dieser Beschluss unangefochten blieb, ist die Initiative mit einem gemeinderätlichen Antrag oder einem Gegenvorschlag innert sechs Monaten nach Rechtskraft des Beschlusses der Gemeindeversammlung zur Beratung vorzulegen. Diese findet am Donnerstag, 7. August 2025 statt.

Die Stimmbürger entscheiden voraussichtlich im November 2025 an der Urne über die gewünschte Änderung.

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